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Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Lockout76 Power GymBetreiber: Müller, Hammerschmidt GbR1. Mitgliedschaft und LeistungsumfangDas Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen des Lockout76 Power Gyms berechtigt. Die Mitgliedschaft umfasst die Nutzung der Trainingsflächen, Trainingsgeräte sowie die Teilnahme an angebotenen sportlichen Aktivitäten des Studios.
Wasser steht den Mitgliedern während der Öffnungszeiten kostenfrei zur Verfügung.
Zusätzlich kann ein Geschmackssirup-Abo abgeschlossen werden. Dieses berechtigt zur Nutzung der angebotenen Geschmackssirupe an den Getränkestationen des Studios.
Ein Anspruch auf die Durchführung bestimmter Kurse, Veranstaltungen oder die dauerhafte Verfügbarkeit einzelner Geräte besteht nicht.
2. Vertragslaufzeit und KündigungMit dem Studio kann ein Mitgliedsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 1, 6, 12 oder 24 Monaten abgeschlossen werden.
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann anschließend von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Tag zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein Wohnortwechsel begründet grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
Im Falle einer dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung, die eine weitere Nutzung des Studios unmöglich macht, kann das Mitglied den Vertrag außerordentlich kündigen. Die dauerhafte Sportunfähigkeit ist durch ein geeignetes ärztliches Attest nachzuweisen.
Die Nutzung beginnt mit Vertragsunterzeichnung oder zu dem individuell vereinbarten Vertragsbeginn.
3. Ruhen der MitgliedschaftAuf Antrag des Mitglieds und mit Zustimmung des Studios kann die Mitgliedschaft für maximal drei Monate ruhen.
Während der Ruhezeit besteht kein Nutzungsrecht. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um den jeweiligen Ruhezeitraum.
4. Tarifwechsel und VertragsänderungenEin Tarifwechsel oder sonstige Vertragsänderungen können bis spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit beantragt werden.
Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer Vertragsänderung besteht nicht.
5. Mitgliedsbeiträge, Anmeldegebühr und ZahlungsbedingungenBei Vertragsabschluss wird eine einmalige Anmeldepauschale in Höhe von 20,00 € erhoben.
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus zu entrichten.
Beginnt die Mitgliedschaft nicht am ersten Kalendertag eines Monats, wird der Beitrag anteilig berechnet. Die reguläre Vertragslaufzeit beginnt in diesem Fall am ersten Tag des Folgemonats.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Das Mitglied verpflichtet sich, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Bei einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift ist das Studio berechtigt, die tatsächlich entstandenen Bankgebühren, höchstens jedoch 5,00 €, weiter zu belasten.
Das Mahn- und Erinnerungsverfahren erfolgt grundsätzlich elektronisch über die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse und kann automatisiert durchgeführt werden. Das Mitglied ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse bereitzuhalten und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist das Studio berechtigt, die gesetzlichen Rechte wegen Zahlungsverzuges geltend zu machen.
Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes berechtigen das Studio zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge.
6. Geschmackssirup-AboDas Geschmackssirup-Abo kann optional für 5,99 € monatlich hinzugebucht werden.
Das Sirup-Abo ist unabhängig von der Vertragslaufzeit der Mitgliedschaft und kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats in Textform gekündigt werden.
Das Studio behält sich vor, einzelne Geschmacksrichtungen vorübergehend auszutauschen oder nicht verfügbar zu halten.
7. Mitgliedskarte und ZutrittssystemDas Mitglied erhält eine Mitgliedskarte bzw. Zutrittskarte als Studioausweis und Zugangskarte.
Alternativ kann das Studio die Nutzung eines digitalen Zutrittssystems über die Virtuagym-App oder eine vergleichbare Anwendung ermöglichen. Die digitale Zutrittsberechtigung gilt als gleichwertiger Mitgliedsnachweis.
Mitgliedskarten, Zugangsdaten sowie digitale Zutrittsberechtigungen sind personengebunden und nicht übertragbar.
Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Die Mitgliedskarte oder digitale Zutrittsberechtigung ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei Verlust oder Beschädigung der Mitgliedskarte kann für die Ausstellung einer Ersatzkarte eine Gebühr von bis zu 20,00 € erhoben werden. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Das Studio kann digitale Zutrittsmöglichkeiten aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen vorübergehend einschränken.
8. ÖffnungszeitenDas Gym ist grundsätzlich täglich von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr geöffnet.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Betreten der Räumlichkeiten untersagt.
Das Studio behält sich vor, die Öffnungszeiten aus sachlichen Gründen anzupassen.
9. Betriebsunterbrechungen und höhere GewaltDas Studio ist berechtigt, einzelne Bereiche, Geräte oder Einrichtungen vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, soweit dies aus technischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.
Vorübergehende Einschränkungen durch Wartungs-, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz, sofern die Nutzung insgesamt nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfällen oder vergleichbaren Ereignissen ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten für die Dauer der Beeinträchtigung.
10. MitteilungspflichtenÄnderungen von Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen.
Dem Studio hierdurch entstehende nachweisbare Kosten können dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.
11. HausordnungDas Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Die Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsverhältnisses.
12. Unbeaufsichtigter Trainingsbetrieb und EigenverantwortungDas Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass das Studio zeitweise ohne dauerhaft anwesendes Personal betrieben werden kann.
Die Nutzung sämtlicher Trainingsgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung des Mitglieds.
Das Mitglied bestätigt, gesundheitlich in der Lage zu sein, die angebotenen Trainingsmöglichkeiten eigenverantwortlich zu nutzen.
Im Zweifelsfall wird empfohlen, vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen.
Trainingsgeräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden.
Festgestellte Defekte oder Sicherheitsmängel sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen.
Notrufeinrichtungen, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert oder missbräuchlich verwendet werden.
13. VertragsverletzungenBei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder wesentliche Vertragspflichten kann das Studio nach vorheriger Abmahnung außerordentlich kündigen.
In schwerwiegenden Fällen kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden.
14. HaftungDas Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet das Studio nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Studio ausschließlich für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Spinde und WertgegenständeZur Verfügung gestellte Spinde dienen ausschließlich der vorübergehenden Aufbewahrung persönlicher Gegenstände während des Aufenthalts im Studio.
Eine Verwahrung oder Bewachung erfolgt nicht.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände haftet das Studio ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB.
16. VideoüberwachungDas Studio ist berechtigt, unter Beachtung der DSGVO und des BDSG Teilbereiche des Studios mittels Videoüberwachung zu überwachen, soweit dies zur Wahrung des Hausrechts, zum Schutz von Personen und Eigentum oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
Die Videoüberwachung wird durch entsprechende Hinweisschilder kenntlich gemacht.
17. DatenschutzDas Studio verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragsdurchführung, Zugangskontrolle, Zahlungsabwicklung, Mitgliederverwaltung und Wahrung berechtigter Interessen des Studios.
Beim Betreten des Studios können Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer erfasst werden.
Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
18. Minderjährige MitgliederMitglieder können ab Vollendung des 14. Lebensjahres aufgenommen werden.
Für Mitglieder unter 18 Jahren ist die schriftliche Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Mitglieder zwischen 14 und 17 Jahren dürfen nach Vorliegen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter selbstständig trainieren.
Das Studio behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern.
19. Aufrechnung und ZurückbehaltungsrechtDas Mitglied kann gegen Forderungen des Studios nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
20. Foto-, Video- und TonaufnahmenFoto-, Video- oder Tonaufnahmen von Mitgliedern für Werbe- und Marketingzwecke erfolgen ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des jeweiligen Mitglieds.
Die Verweigerung einer Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Mitgliedschaft.
21. Änderungen dieser AGBDas Studio ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderungen das Mitglied nicht unangemessen benachteiligen.
Über Änderungen wird das Mitglied mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert.
Änderungen wesentlicher Vertragsbestandteile, insbesondere der Mitgliedsbeiträge, Vertragslaufzeiten oder des Leistungsumfangs, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Mitglieds.
22. SchlussbestimmungenSollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.